Innerbetriebliche Mediation und Arbeitsrecht

Ob Führungsthemen, Change-Management Prozesse, Teamentwicklung - Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsräte und Personalräte, alle stehen vor der dauernden Herausforderung, in ihren Unternehmen Konflikte zu lösen: zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, Mitarbeitern untereinander, Teams, Abteilungen, Bereichen bis hin zu Streitigkeiten zwischen Geschäftsleitungen und Personalvertretungen.

Dabei kann es sich um Streitigkeiten im Hinblick auf die konkrete Ausübung der Arbeit oder die zugeteilten Kompetenzen handeln, es können aber auch Meinungsverschiedenheiten im persönlichen Verhältnis der Parteien auftreten. Ebenso gibt es häufig Uneinigkeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, was den gegenseitigen Umgang miteinander erschwert.

Gute Konfliktlösungen sorgen dabei für gute Ergebnisse. Gerade die Mediation behandelt innerbetriebliche Konflikte von Grund auf und berücksichtigt dabei die Interessen beider Parteien. Sie verbessert das gegenseitige Verständnis, fördert Kooperation, Zusammenarbeit und Betriebsklima, steigert die Mitarbeiterzufriedenheit, erhöht die Effizienz des Unternehmens und spart enorme Kosten.

Gerade im Zusammenhang mit Aktivitäten, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, sind Unternehmen gut beraten, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, die dem Wunsch der Mitarbeiter nach Anerkennung, Wertschätzung, Motivation und Vertrauen Rechnung tragen. Neuere Überlegungen zeigen dabei, dass es gerade der Einsatz von Mediation in Unternehmen ist, den Mitarbeiter als Ausdruck ihrer Wertschätzung zunehmend honorieren.

Falls das Arbeitsverhältnis dennoch beendet werden muss, können auch die Modalitäten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses durch eine Mediation geregelt werden. Das verhindert für beide Seiten kostenintensive, aufreibende arbeits- sowie tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen.