Verlauf der Mediation

Wenn Sie sich für eine Mediation interessieren, kontaktieren Sie uns, dann besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Nachdem sich beide Parteien für eine freiwillige Mediation entschieden haben, wird das erste Treffen an einem neutralen Ort vereinbart. Dort erörtern wir gemeinsam Sinn und Zweck der Mediation in Ihrem Konfliktfall und klären Ihre persönlichen Anliegen.

In den weiteren Sitzungen sammeln wir alle zu regelnden Themenbereiche sowie die relevanten Fakten und prägenden Elemente des Konflikts. Dabei versuchen wir, zur Verbesserung eines gegenseitigen Verständnisses, Ihre jeweilige persönliche Interessenlage herauszufiltern.

Auf Basis Ihrer eigenen Ideen entwickeln wir verschiedene, möglichst ausgewogene Lösungsoptionen. Diese können Sie selbstverständlich von Ihren Anwälten prüfen lassen. Schließlich einigen Sie sich im Idealfall gemeinsam auf einen von beiden Parteien favorisierten Lösungsweg, der in einer vom Mediator verfassten und von Ihnen beiden unterzeichneten Mediationsvereinbarung festgehalten wird.

Wenn Sie dies wünschen, können Sie die Tragfähigkeit Ihrer Vereinbarung noch einmal nach einem bestimmten Zeitraum überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Wir sorgen für eine ausgewogene, offene Gesprächsbasis.

Grundsätze einer Mediation

  • Freiwilligkeit der Parteien, an einer Mediation teilzunehmen und miteinander fair zu kommunizieren.
  • Vertraulichkeit bzw. Verschwiegenheitspflicht aller Teilnehmer der Mediation.
  • Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators, so dass jede Partei gleichberechtigt gewürdigt wird.
  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien für die Lösungsfindung.
  • Informiertheit der Medianten durch Offenlegen aller relevanten Aspekte, um ein gegenseitiges Verständnis zu entwickeln.
  • Die Möglichkeit, die Mediation zu jedem Zeitpunkt zu unterbrechen oder beenden, wenn eine Partei oder der Mediator dies wünscht.
  • Durchführung der Besprechungen an einem neutralen Ort.